Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel
1. Bürgerliches Recht: Begriff mit verschiedenen Bedeutungen: a) Klauseln, durch die Bindung an ein Vertragsangebot ausgeschlossen wird (ohne Obligo, freibleibend).
- b) Klauseln, durch die auch in  Allgemeinen Geschäftsbedingungen die einem Teil obliegende Haftung, v.a. die  Sachmängelhaftung und die Haftung für  Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen wird (§ 307 und § 9 Nr. 7, 8 BGB).
- 2. Wechselrecht:  Angstklausel.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Freizeichnungsklausel — Frei|zeich|nungs|klau|sel 〈f. 21〉 Vertragsklausel zur Ausschließung od. Einschränkung der Haftung * * * Freizeichnungsklausel,   der vertragliche Ausschluss von Haftungsfolgen, die an sich im Gesetz angeordnet sind. Von Freizeichnungsklauseln… …   Universal-Lexikon

  • freibleibend — ⇡ Freizeichnungsklausel …   Lexikon der Economics

  • ohne Obligo — ⇡ Freizeichnungsklausel …   Lexikon der Economics

  • Angebotspreis — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Freibleibendes Angebot — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist Waren zu liefern oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Offerte — 1. Begriff: Vertragsangebot, Angebot, Antrag; rechtlich bindend für den Anbieter, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird, etwa durch die Klausel freibleibend (⇡ Freizeichnungsklausel) u.Ä. Vgl. auch ⇡ Vertrag. Im kaufmännischen… …   Lexikon der Economics

  • Angebot (Betriebswirtschaftslehre) — Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Klausel — Bestimmung; Regelung * * * Klau|sel [ klaʊzl̩], die; , n: einschränkende [zusätzliche] Vereinbarung in einem Vertrag: eine Klausel in den Vertrag einbauen. Syn.: ↑ Auflage, ↑ Bedingung, ↑ Vorbehalt. * * * Klau|sel 〈f …   Universal-Lexikon

  • Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… …   Universal-Lexikon

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